Unkomplizierte Abwicklung Ihres unverschuldeten Kfz-Schadens.
Haben Sie einen unverschuldeten Schaden an Ihrem Fahrzeug? Suchen Sie nach der besten Vorgehensweise? Wer übernimmt die Kosten und welche Erstattung steht Ihnen zu? Viele Fragen, eine einfache Lösung. Nach Erhalt aller relevanten Informationen zu Ihrem Autounfall initiieren wir als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro sofort Schritte zur Überprüfung und zügigen Abwicklung Ihres Schadens.
Keine Sorgen mit der Versicherung. Transparente Abrechnung ohne versteckte Kosten. Komplette Schadensabwicklung aus einer Hand.
Sicherstellung umfassender Beweissicherung für Schadenumfang und -höhe gewährleistet, durch unsere fachmännische Gutachtenerstellung.
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die gegnerische Versicherung ab einem Kfz-Schaden von ca. 750 Euro. Erstattungsfähige Kosten umfassen beispielsweise Nutzungsausfall und Wertminderung des Unfallfahrzeugs beim Verkauf.
Im juristischen Konfliktfall hat das Schadensgutachten eine entscheidende Bedeutung als anerkanntes Beweismittel vor Gericht. Es dokumentiert objektiv den Umfang und die Details des Schadens, bietet eine solide Grundlage für rechtliche Auseinandersetzungen und stärkt die Position des Geschädigten.
Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten für das Kfz-Gutachten. Die Aufwendungen dafür werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, sofern der Schadenanspruch die Bagatellgrenze von circa 750 Euro übersteigt. Liegt Ihr Schaden unterhalb dieser Grenze, erhalten Sie von uns eine Kostenkalkulation, die Sie ebenfalls bei der Versicherung geltend machen können. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf, telefonisch oder per WhatsApp, für eine erste kostenfreie Einschätzung.
Nach einem unverschuldeten Unfall, der zu einer Wertminderung Ihres Fahrzeugs, Motorrads, Oldtimers, oder Caravans führt, ist ein Schadengutachten unerlässlich, um diesen Anspruch zu belegen. Die genaue Höhe Ihrer Wertminderung ist im Kfz-Schadengutachten detailliert festgehalten.
Ohne die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen verzichten viele Geschädigte oft unwissentlich auf Ansprüche wie Wertminderung oder Nutzungsausfall. Zudem werden nicht sofort erkennbare Schäden häufig übersehen. Im Falle eines Rechtsstreits dient das Kfz-Gutachten vor Gericht als belastbares Beweismittel. Im Gegensatz dazu hat ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt rechtlich kaum Gewicht und bietet keine ausreichende Beweissicherung.
Die umfassende Beweissicherung ist auch relevant, um Probleme bei unsachgemäßer Reparatur zu klären und im Streitfall handfeste Nachweise zu haben.
Copyright © 2024 svb-maintal – Alle Rechte vorbehalten.
Kontakt: moritz.brosi@svb-maintal.com | +49 (0) 160 4359316
Umsetzung von www.lb-concept.de